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Orthopy auf Rezept verordnen

Orthopy kann als digitale Gesundheitsanwendung von Ihnen auf Rezept verordnet und von Ihren Patienten im Rahmen ihrer Therapie genutzt werden. Gerne möchten wir Sie bei der Verordnung unterstützen.

Bei den folgenden Diagnosen kann Orthopy
verordnet werden

  • M23.61 Sonstige Spontanruptur eines oder mehrerer Bänder des Kniegelenkes: Vorderer Kreuzbandriss
  • S83.53 Verstauchung und Zerrung des Kniegelenkes: Riss des vorderen Kreuzbandes
  • M23.2
Meniskusschädigung
  • M23.3 Sonstige Meniskusschädigungen
  • S83.2 Meniskusriss, akut

Orthopy ist speziell für Patienten mit Knieverletzungen entwickelt worden. Die Anwendung kann bei verschiedenen Diagnosen im Bereich des Kniegelenks eingesetzt werden.

Die digitale Anwendung ist als DiGA verordnungsfähig.

Orthopy darf bei den folgenden Diagnosen oder Vorerkrankungen nicht verwendet werden:

l26 Lungenembolie
I50 Herzinsuffizienz
J18 Pneumonie
I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer 
Gefäße der unteren Extremitäten
M22.0 Habituelle Luxation der Patella
M23.4 Freier Gelenkkörper im 
Kniegelenk
M24.07 Freier Gelenkkörper: Knöchel
und Fuß [Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, 
Sprunggelenk, sonstige Gelenke
des Fußes)
M00 Eitrige Arthritis
M01 Direkte Gelenkinfektionen bei 
anderenorts klassifizierten infektiösen 
und parasitären Krankheiten

So erhält Ihr Patient Orthopy

Rezeptschein Frau sitzt auf Sofa mit einem Smartphone Frau sitzt mit Smartphine auf Yogamatte

Vergütung ärztlicher Leistungen

Gesetzlich Versicherte

Die Vergütung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erfolgt für gesetzlich Versicherte über die EBM-Pauschale 86700. Sie beträgt 7,64 € und umfasst die Verlaufskontrolle sowie die Auswertung einer DiGA.

  • Budget
    Die Vergütung erfolgt extrabudgetär, also unabhängig vom ärztlichen Budget.
  • Abrechnung
    Die Pauschale 86700 kann pro DiGA einmal je Behandlungsfall abgerechnet werden.
  • Höchstabrechnung
    Im Krankheitsfall sind maximal zwei Abrechnungen pro DiGA möglich.

Privat Versicherte

Bei privatversicherten Patienten und Beihilfeberechtigten erfolgt die Vergütung ärztlicher Leistungen zur Verordnung und Nutzung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

  • Abrechnung
    Über GOÄ-Ziffer A76: Der Regelhöchstsatz beträgt 9,38€.
  • Leistungsumfang
    Diese Vergütung umfasst die Verordnung der DiGA, eine eventuelle Einweisung in Funktionen und Handhabung sowie die Kontrolle der zugehörigen Messungen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Bei allen Fragen, Anregungen oder Feedback können Sie sich sehr gerne bei uns melden! Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Orthopy Health GmbH

Röntgenstraße 24
22335 Hamburg